Luftsicherheitskontrollpersonal nach § 8 LuftSiG

keine Angabe
40 Stunden / Woche
unbefristet
Ab sofort
keine Angabe

Sprachanforderungen

Beschreibung

Kein Tag gleicht dem anderen und Du erlebst das Flughafengeschehen hautnah. Als Luftsicherheitskontrollpersonal nach § 8 LuftSiG arbeitest Du an wechselnden Einsatzorten im Innenbereich der Terminals und an den außenliegenden Kontrollstellen.
Dabei bist Du für die
• Zutrittskontrolle mittels Ausweis- und Identitätsüberprüfung zuständig
• Durchsuchung von Personen und mitgeführten Gegenständen und
• Kontrolle von Waren, Lieferungen oder Fahrzeugen zuständig.

Solltest Du noch nicht über die hierfür notwendige Qualifikation verfügen, schulen wir Dich vor Beginn Deiner eigentlichen Tätigkeit in unserer unternehmenseigenen Academy. Teamarbeit wird bei uns großgeschrieben. Deine Kolleginnen und Kollegen stammen aus ca. 85 Nationen und wir wollen, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem internationalen Arbeitsumfeld wohl fühlen. Hierfür schaffen wir geeignete Rahmenbedingungen und nehmen unsere Rolle als moderne und soziale Arbeitgeberin sehr ernst.

Anforderungen

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Wir bieten

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