: Verwaltungswissenschaftler/in
Sprachanforderungen
Beschreibung
Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeiter Vermögensprüfung Hilfe zur Pflege (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist - vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung - mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Was erwartet Sie? In der Lutherstadt Wittenberg, dem Ausgangsort der Reformation, ist der Landkreis Wittenberg einer der größten Arbeitgeber. Die historische Universitätsstadt an der Elbe liegt zwischen Leipzig und Berlin und ist über die ICE- und Autobahnanbindung verkehrstechnisch gut zu erreichen. Auf Sie wartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit, mit guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten. Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende: 1. Federführung bei der Durchführung von erweiterten Ermittlungen bei der Vermögensprüfung in schwierigen und komplexen Fällen, u. a. 1.1 Ermittlung des einzusetzenden Vermögens nach § 90 SGB XII unter Berücksichtigung des Nachranggrundsatzes Ermittlung zu Vermögenswerten Prüfung des Vorhandenseins von beweglichen und unbeweglichen Gütern und Rechten in Geld oder Geldeswert Abgrenzung zum Einkommen Prüfung der Verwertbarkeit des Vermögens Ermittlung des Schonvermögens insbesondere bei problematischen und umfassenden Sachverhalten Prüfung der Angemessenheit des Hausgrundstückes, Grundstücksgröße, Ausstattung, Vorliegen von Schulden Prüfung von Härtegründen u. a. in atypischen Fallkonstellationen 1.2 Prüfung des Übergangs von Ansprüchen nach § 93 SGB XII Prüfung des Anspruchs der leistungsberechtigten Person gegen Dritte Prüfung des Schenkungsrückgewährungsanspruches nach § 528 BGB Geltendmachung der Schenkungsrückforderung Vorbereitung des Klageverfahrens zur Abgabe an den Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht bei Verweigerung der Zahlung der Schenkungsrückforderung 1.3 Prüfung des Kostenersatzes durch Erben nach § 102 SGB XII entsprechend der Kriterien Prüfung der rechtmäßigen Leistungserbringung Feststellung von Schonvermögen nach § 90 SGB XII Ermittlung der möglichen Erben und des Erbstatus Prüfung Vorliegen Testament bzw. Ermittlung der gesetzlichen) Ermittlung des zu berücksichtigenden Nachlasswertes und Wertermittlung des Vermögens Ermittlung der Höhe des Kostenersatzanspruches und dessen Geltendmachung 1.4 Klärung von komplexen und besonders schwierigen Grundsatzangelegenheiten in Bezug auf die Vermögensprüfung mit anderen Dienststellen, Leistungserbringern, Betreuern und Beteiligten 1.5 Erarbeitung fachlicher Anweisungen und Checklisten für den Bereich Vermögensprüfung in Zusammenarbeit mit dem Abteilungsleiter 2. Controlling unter fachlicher Federführung des Abteilungsleiters für den Bereich Hilfe zur Pflege Wahrnehmung aller statistischen Aufgaben der Abteilung einschließlich der Aufbereitung und Auswertung der Daten Pflege und Weiterentwicklung des Kennziffernsystem Analyse von Prozessen und Entwicklung von Strategien zur Optimierung der entsprechenden Abläufe, auch insbesondere in Hinblick auf die Weiterentwicklung der Software Initiierung der Beteiligung und Begleitung bei inner- und intrakommunalen Vergleichen 3. Fachadministration, u. a. Betreuung der Fachverfahren LÄMMkom und LISSA in enger Zusammenarbeit mit der Sozialagentur Sachsen-Anhalt und der Abteilung Eingliederungshilfe Durchführung von Schulungen und Dienstberatungen mit den Mitarbeitern der Abteilung Information der Mitarbeiter zu Änderungen in der Fachsoftware sowie die damit verbundenen Auswirkungen und Umsetzung von Arbeitshinweisen in Abstimmung mit dem Abteilungsleiter fachliche Anleitung und Unterstützung der Mitarbeiter bei Korrekturen fehlerhafter bzw. komplexer Falldatenerfassungen Vorschläge zur Anpassung der Dokumentenvorlagen an geänderte Rechtslagen und sonstige Veränderungen und Weiterleitung zur fachlichen Prüfung und Freigabe an die Sozialagentur Sachsen-Anhalt Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich? abgeschlossenes Studium (Hochschule/Fachhochschule) im Bereich Verwaltungs-, Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftswissenschaften oder abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss Was erwarten wir? vertiefte Rechtskenntnisse in den Sozialgesetzbüchern I bis XII, Sozialgerichtsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Rundschreiben, Arbeitshinweise, Verfügungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers des Landes Sachsen-Anhalt sichere Anwendungskenntnisse in Word, Excel, Fachsoftware LÄMMkom, LISSA Gesprächs-, Beratungs- Vermittlungs- und Verhandlungskompetenz soziale Kompetenz in der Anleitung der Mitarbeiter und im Umgang mit Leistungsberechtigtem und Beteiligten, Fähigkeit persönliche Probleme und Bedarfslagen des Leistungsberechtigten zu erkennen und einzuordn...