Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Einstellung internationaler und geflüchteter Talente mit großem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Themen wie Sprachbarrieren, bürokratische Prozesse oder zusätzlicher Einarbeitungsbedarf wirken auf den ersten Blick komplex und schrecken daher viele Unternehmen ab.
Was jedoch oft unbekannt ist: Es gibt eine Vielzahl staatlicher Förderprogramme, die genau diese Herausforderungen adressieren und Unternehmen finanziell sowie organisatorisch unterstützen. Von Zuschüssen zu Gehältern über Sprachförderung bis hin zu Qualifizierungsmaßnahmen können Arbeitgeber in vielen Fällen auf konkrete Unterstützung zurückgreifen.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über wichtige Fördermöglichkeiten und zeigen, wie Unternehmen diese gezielt nutzen können, um internationale und geflüchtete Talente erfolgreich einzustellen und langfristig zu integrieren.
Die Integration internationaler Fachkräfte ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Förderprogramme helfen dabei, mögliche Risiken zu reduzieren und Investitionen in Einarbeitung und Qualifizierung abzufedern.
Arbeitgeber profitieren zum Beispiel von:
Finanziellen Zuschüssen zu Gehältern
Unterstützung bei Sprachförderung
Programmen zur Qualifizierung und Weiterbildung
Beratung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter
Diese Instrumente erleichtern den Einstieg und schaffen langfristige Perspektiven für beide Seiten:
Sprache ist einer der wichtigsten Faktoren für die erfolgreiche Integration am Arbeitsplatz. Mit dem Programm Job-BSK (Berufsbezogene Sprachkurse) können internationale und geflüchtete Mitarbeitende gezielt Deutsch für den Beruf lernen.
💡 Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, berufsbezogene Sprachkurse zu besuchen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden.
🚀 Vorteile
Mitarbeitende verbessern ihre Kommunikation im Arbeitsalltag
Höhere Produktivität und Sicherheit
Bessere Integration im Team
Kurse sind für Teilnehmende in vielen Fällen kostenfrei
Unternehmen profitieren, ohne selbst hohe Weiterbildungskosten tragen zu müssen
✅ Zugang und Voraussetzungen
Unternehmen beantragen den Job-BSK in der Regel nicht selbst. Stattdessen melden sich Mitarbeitende über das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder andere zuständige Stellen an. Arbeitgeber können den Prozess unterstützen, indem sie auf das Angebot aufmerksam machen, den Bedarf bestätigen und den Kursbesuch organisatorisch ermöglichen, etwa durch flexible Arbeitszeiten.
Voraussetzung ist meist, dass Teilnehmende bereits grundlegende Deutschkenntnisse haben und einen konkreten Bezug zum Arbeitsmarkt, etwa durch ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine Einstellungszusage. Besonders relevant ist das Programm für Personen, die ihre Sprachkenntnisse gezielt für den Beruf verbessern möchten.
Neben dem Job-BSK gibt es weitere staatlich geförderte Sprachprogramme. Zusätzlich bieten Jobcenter und Arbeitsagenturen teilweise regionale oder branchenspezifische Sprachkurse an, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen. Unternehmen profitieren davon, indem sie ihre Mitarbeitenden gezielt bei der Auswahl passender Angebote unterstützen und so langfristig Integration und Produktivität stärken.
🧑💻 Ansprechpartner
Wenn Sie als Arbeitgeber oder Teilnehmende Interesse am Job-BSK haben, können Sie sich für weiterführende Informationen direkt an die zuständigen BAMF-Standorte wenden. Diese beraten zu Teilnahmevoraussetzungen, Kursangeboten und regionalen Ansprechpartnern.
Hamburg (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein): bsk.hamburg@bamf.bund.de
Berlin (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt): bsk.berlin@bamf.bund.de
Köln (Nordrhein-Westfalen, Hessen): bsk.koeln@bamf.bund.de
Stuttgart (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland): bsk.stuttgart@bamf.bund.de
Nürnberg (Bayern): bsk.nuernberg@bamf.bund.de
Zusätzlich können sich Unternehmen an die zuständigen Jobcenter, Agenturen für Arbeit oder direkt an regionale Bildungsträger wenden, um passende Kurse und Fördermöglichkeiten zu finden.
Der Eingliederungszuschuss ist eine der wichtigsten Förderungen für Arbeitgeber. Er unterstützt Unternehmen finanziell, wenn sie Menschen einstellen, die noch nicht vollständig dem Anforderungsprofil entsprechen, zum Beispiel aufgrund von Sprachbarrieren oder fehlender Anerkennung von Abschlüssen.
Ein Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Fachkraft ein, die bereits Berufserfahrung hat, aber noch mit den betrieblichen Abläufen und technischen Systemen im Unternehmen vertraut gemacht werden muss. Während dieser Einarbeitungsphase ist die Produktivität zunächst geringer. Der Eingliederungszuschuss kann einen Teil der Lohnkosten übernehmen, bis die neuen Mitarbeitende vollständig eingearbeitet sind.
💡 Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt für einen bestimmten Zeitraum einen Teil des Gehalts. Die Höhe und Dauer der Förderung hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf der eingestellten Person ab.
🚀 Vorteile
Geringeres finanzielles Risiko in der Einarbeitungsphase
Zeit für Qualifizierung und Anpassung
Langfristige Bindung motivierter Talente
✅ Zugang und Voraussetzungen
Der Eingliederungszuschuss wird in der Regel vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt. Voraussetzung ist, dass die Person aufgrund bestimmter Faktoren, zum Beispiel fehlender Sprachkenntnisse, mangelnder Berufserfahrung in Deutschland oder noch nicht anerkannter Abschlüsse, zusätzliche Unterstützung bei der Einarbeitung benötigt.
Unternehmen wenden sich dafür an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dort wird gemeinsam geprüft, ob die Förderung möglich ist und welche Höhe und Laufzeit sinnvoll sind. Nach Bewilligung kann der Zuschuss während der Einarbeitungsphase gezahlt werden.
Typische Rahmenbedingungen sind ein Zuschuss zwischen 30 % und 70 % des Gehalts über mehrere Monate bis zu einem Jahr, abhängig vom individuellen Bedarf.
In vielen Fällen kann der Eingliederungszuschuss auch mit Programmen wie dem Job-BSK kombiniert werden, wenn beide Maßnahmen individuell bewilligt werden. So können Arbeitgeber gleichzeitig finanzielle Unterstützung und Sprachförderung nutzen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur direkten Antragstellung finden Arbeitgeber auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Viele Förderprogramme müssen vor Beginn der Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahme beantragt werden. Es lohnt sich daher, frühzeitig mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu sprechen, idealerweise schon während des Recruitingprozesses. So können Förderungen von Anfang an eingeplant und optimal genutzt werden.
Viele internationale Talente bringen bereits wertvolle Erfahrungen mit. Oft fehlen jedoch einzelne Qualifikationen oder Kenntnisse, um direkt im deutschen Arbeitsmarkt eingesetzt zu werden. Genau hier setzen staatliche Förderprogramme an.
💡 Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden gezielt weiterbilden lassen und erhalten finanzielle Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit.
🚀 Vorteile
Mitarbeitende werden schneller produktiv
Qualifikationslücken werden gezielt geschlossen
Langfristige Mitarbeiterbindung
Geringere Kosten und Risiken
✅ Zugang und Voraussetzungen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeitende weiterzuentwickeln. Je nach Unternehmensgröße können große Teile oder sogar die gesamten Weiterbildungskosten übernommen werden. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Gehalt während der Qualifizierung möglich. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung beruflich relevant ist, neue Fähigkeiten vermittelt und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt wird. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn gestellt werden und erfolgt in Abstimmung mit der Arbeitsagentur.
🔍 Typische Beispiele aus der Praxis
Pflegeeinrichtungen qualifizieren internationale Mitarbeitende parallel zum Job
Produktionsunternehmen fördern technische Schulungen
Logistikunternehmen unterstützen Sprach- und Fachtrainings für den Beruf lernen
Manche Talente bringen praktische Erfahrung mit, aber keine formalen Nachweise. Hier helfen Qualifizierungsangebote, interne Schulungen oder eine befristete Probebeschäftigung, um Kompetenzen sichtbar zu machen und Entwicklung zu ermöglichen.
Die Anerkennung von Abschlüssen ist häufig ein zentraler Schritt, da viele internationale Fachkräfte ihre Qualifikationen erst offiziell bestätigen lassen müssen, um in ihrem Beruf in Deutschland arbeiten zu dürfen. Ohne Anerkennung können sie oft nur unterhalb ihres eigentlichen Qualifikationsniveaus beschäftigt werden oder bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. Dadurch wird die Anerkennung zu einem wichtigen Hebel, um Fachkräfte langfristig und passend einzusetzen. Auch hier gibt es Förderungen und Beratungsangebote, zum Beispiel:
Finanzielle Unterstützung für Anerkennungsverfahren
Beratung durch Arbeitsagenturen oder spezialisierte Stellen
Programme zur Nachqualifizierung
Das erleichtert Unternehmen den Zugang zu qualifizierten Fachkräften.
Die Anerkennung von Abschlüssen ist für viele internationale Talente ein entscheidender Schritt. Gleichzeitig sind Unternehmen oft unsicher, wie sie diesen Prozess begleiten können. Staatliche Programme unterstützen hier finanziell und organisatorisch.
💡 Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Unternehmen können ihre Mitarbeitenden im Anerkennungsprozess aktiv unterstützen und passende Förderungen nutzen. Dazu gehören sowohl Beratungsangebote zur Orientierung als auch finanzielle Zuschüsse für Verfahren, Übersetzungen oder notwendige Anpassungsqualifizierungen.
🚀 Vorteile
Zugang zu qualifizierten internationalen Fachkräften
Schnellere Einsatzfähigkeit im Unternehmen
Höhere Planungssicherheit im Recruiting
Langfristige Mitarbeiterbindung
✅ Zugang und Voraussetzungen
Beratung und Orientierung: Unternehmen und Mitarbeitende können sich frühzeitig bei Arbeitsagenturen, Jobcentern oder spezialisierten Beratungsstellen informieren. Dazu gehören zum Beispiel IQ-Netzwerke, Kammern oder regionale Anerkennungsberatungen. Diese unterstützen bei der Einschätzung von Abschlüssen, erklären den Ablauf des Verfahrens und helfen bei der Auswahl der richtigen Anerkennungsstelle.
Finanzielle Unterstützung und Nachqualifizierung: Eine Kostenübernahme für Anerkennungsverfahren, Übersetzungen oder Anpassungsqualifizierungen wird individuell geprüft und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel eine konkrete Beschäftigung oder eine realistische Jobperspektive. Förderprogramme wie der Anerkennungszuschuss oder Maßnahmen der Arbeitsagenturen können Gebühren ganz oder teilweise übernehmen. Zusätzlich gibt es Unterstützung für Nachqualifizierungen, wenn einzelne Inhalte ergänzt werden müssen.
Viele Unternehmen nutzen diese Programme bisher kaum, oft aus Unsicherheit oder mangelnder Information. Der Einstieg ist jedoch einfacher, als viele denken. Drei grundlegende Schritte helfen dabei, Fördermöglichkeiten sinnvoll zu nutzen:
Bedarfe im Unternehmen klären: Schauen Sie zuerst, wo aktuell Herausforderungen bestehen, zum Beispiel bei Sprache, Qualifizierung oder der Einarbeitung internationaler Mitarbeitender. So wird schnell klar, welche Förderungen wirklich helfen.
Passende Fördermöglichkeiten prüfen: Sprechen Sie frühzeitig mit der lokalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder anderen zuständigen Stellen. Dort erhalten Sie einen Überblick über passende Programme und können offene Fragen klären.
Förderungen frühzeitig einplanen: Beziehen Sie Förderungen schon im Recruiting und in der Einarbeitung mit ein. So können internationale Talente gezielt eingestellt, unterstützt und langfristig im Unternehmen gehalten werden.
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