Die Antwort auf die Frage, ob geflüchtete Menschen in Deutschland arbeiten dürfen, lautet: Ja – in vielen Fällen. Allerdings hängt das "Ob" und "Wie" stark vom rechtlichen Status ab. Für Unternehmen, die internationale Talente einstellen möchten, ist es deshalb wichtig, die Unterschiede zu kennen. Wir geben hier einen kompakten Überblick, wer arbeiten darf und unter welchen Voraussetzungen.
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben und noch auf eine Entscheidung warten, dürfen in den ersten drei Monaten grundsätzlich nicht arbeiten. Auch danach gilt: Wer weiterhin in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben muss (in der Regel bis zu 6 Monate, bei bestimmten Herkunftsländern auch länger), darf ebenfalls nicht arbeiten.
Sobald diese Phase vorbei ist, kann eine Beschäftigung aufgenommen werden – mit Erlaubnis der Ausländerbehörde und in der Regel mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Eine Selbstständigkeit ist für Asylsuchende nicht erlaubt.
Wichtig zu wissen: Kommt die Person aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland (z. B. Albanien, Ghana, Kosovo, Serbien), ist eine Beschäftigung während des Asylverfahrens ausgeschlossen.
Asylsuchende aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ dürfen während des Asylverfahrens grundsätzlich nicht arbeiten. Dazu zählen aktuell: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Personen mit einer Anerkennung als Flüchtling (nach der Genfer Flüchtlingskonvention) oder mit Asyl nach dem Grundgesetz haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt – genau wie deutsche Staatsangehörige. Für Unternehmen bedeutet das: Es sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich.
Zwischen anerkannter Flüchtling und Asylberechtigten gibt es in der Praxis kaum Unterschiede. Der rechtliche Unterschied liegt in der Grundlage des Schutzes: Während der Flüchtlingsschutz auf der Genfer Flüchtlingskonvention basiert, ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert. Die Gründe für die Anerkennung – z. B. Verfolgung wegen Religion, Herkunft oder politischer Überzeugung – sind im Kern jedoch dieselben.
Wer zwar weder als Flüchtling noch als Asylberechtigter anerkannt ist, aber z. B. wegen drohender Folter, Todesstrafe oder Krankheit nicht abgeschoben werden kann, erhält häufig subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot.
Auch in diesen Fällen ist eine Beschäftigung grundsätzlich möglich. In der Regel wird der Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufenthaltstitel direkt vermerkt. Falls nicht, kann die Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Menschen mit vorübergehendem Schutz, wie viele Geflüchtete aus der Ukraine, dürfen uneingeschränkt arbeiten – auch hier ist keine zusätzliche Genehmigung notwendig. Der Zugang zum Arbeitsmarkt entspricht dem von deutschen Staatsbürger:innen.
Staatenlose mit gültiger Aufenthaltserlaubnis dürfen ebenfalls arbeiten, sofern im Aufenthaltstitel nicht anders vermerkt. In Zweifelsfällen kann eine Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
Wenn für die Einstellung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig ist, braucht es eine sogenannte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Sie enthält Angaben zum geplanten Job (z. B. Arbeitszeiten, Gehalt, Aufgaben) und wird von der Ausländerbehörde an die Bundesagentur weitergeleitet.
Das Formular gibt es hier zum Download: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Vor allem darum, sicherzustellen, dass faire Bedingungen gelten, also kein Dumpinglohn, keine Ausbeutung, und dass der Job in Umfang und Gehalt branchenüblich ist.
Die Entscheidung über die Arbeitserlaubnis fällt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller der Prozess.
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Und auch in anderen Fällen ist eine Anstellung mit wenigen Schritten möglich. Wer die Abläufe kennt – oder jemanden hat, der sie kennt – hat rechtlich nichts zu befürchten. Workeer begleitet Unternehmen dabei, Schritt für Schritt.
In unseren Blogposts verzichten wir auf gendergerechte Sprache, um die Lesbarkeit für Menschen mit Migrationshintergrund zu erleichtern. Selbstverständlich sind alle Gender mitgedacht, da uns Vielfalt und Respekt wichtig sind.