Du willst in Deutschland arbeiten und fragst dich jetzt: Brauche ich eine Arbeitserlaubnis? Wir erklären dir, wer eine Arbeitserlaubnis benötigt, wie man sie beantragt und welche Besonderheiten es gibt.
Ob du in Deutschland arbeiten darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dein Aufenthaltsstatus, dein Herkunftsland, dein Wohnort und wie lange du schon in Deutschland bist.
Du brauchst keine Arbeitserlaubnis, wenn du ein anerkannter Geflüchteter bist oder den Asylstatus oder subsidiären Schutzstatus hast. Das heißt, du kannst einen Job starten, ohne vorher eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt gelten dann für dich die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger.
Wenn du den vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine hast, erhältst du die Arbeitserlaubnis automatisch mit der Erteilung deines Aufenthaltstitels. In deinem Aufenthaltstitel steht dann “Erwerbstätigkeit erlaubt”. Du kannst dann bei jedem Unternehmen arbeiten oder auch eine Ausbildung beginnen.
Wenn du zurzeit noch im Asylverfahren bist und eine Aufenthaltsgestattung hast, brauchst du eine Arbeitserlaubnis. Mit dieser Arbeitserlaubnis kannst du nur bei einem bestimmten Arbeitgeber, für eine bestimmte Tätigkeit und eine bestimmte Stundenanzahl arbeiten.
Du kannst die Arbeitserlaubnis frühestens drei Monate nach deiner Ankunft in Deutschland beantragen und spätestens nach neun Monaten.
Auch bei einer Duldung benötigst du eine Arbeitserlaubnis. Auch hier gilt die Arbeitserlaubnis nur für ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Tätigkeit und eine bestimmte Stundenanzahl. Wenn du in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnst, kannst du die Arbeitserlaubnis nach sechs Monaten beantragen, ansonsten nach drei Monaten.
Wenn du einen Arbeitgeber gefunden hast, der dich anstellen möchte, kannst du eine Arbeitserlaubnis beantragen. Um deine Arbeitserlaubnis zu beantragen, musst du bei deiner Ausländerbehörde folgende Dokumente einreichen:
Den Antrag auf Arbeitserlaubnis - diesen bekommst du bei deiner Ausländerbehörde
Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis - diese findest du hier 🔍
Eine Kopie deiner Ausweisdokumente
Die Ausländerbehörde prüft deinen Antrag und holt die Zustimmung von der Agentur für Arbeit ein. Von der Ausländerbehörde bekommst du dann entweder eine Arbeitserlaubnis oder einen ablehnenden Bescheid (Absage). Dieser Prozess dauert in der Regel zwei Wochen.
Du darfst deinen Job erst starten, wenn du deine Arbeitserlaubnis bekommen hast. Warte daher auf jeden Fall die Antwort der Ausländerbehörde ab.
Die Regeln rund um die Arbeitserlaubnis in Deutschland sind komplex und hängen von deinen individuellen Umständen ab. Daher ist es wichtig, dass du dich frühzeitig informierst und die richtigen Schritte unternimmst, um deine Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wenn du Unterstützung bei diesem Prozess brauchst, kann es hilfreich sein, dich mit einer lokalen Migrationsberatungsstelle in Kontakt zu setzen.
Lass dich beraten!
Auf Workeer findest du Initiativen, die dich bei deinen Fragen zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beraten können.
UNTERSTÜTZUNG FINDENIn unseren Blogposts verzichten wir auf gendergerechte Sprache, um die Lesbarkeit für Menschen mit Migrationshintergrund zu erleichtern. Selbstverständlich sind alle Gender mitgedacht, da uns Vielfalt und Respekt wichtig sind.
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