Arbeit & Ausbildung

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – Dein Weg zu neuen Chancen!

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Du bist neu in Deutschland und suchst nach Möglichkeiten, dich beruflich weiterzuentwickeln? Dann könnte der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) genau das Richtige für dich sein. In diesem Beitrag erfährst du, was der AVGS ist und wie er dir helfen kann.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der AVGS ist ein Gutschein, den du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommen kannst. Mit diesem Gutschein kannst du kostenlos an Coachings bei privaten Anbietern und Anbieterinnen teilnehmen, die dir helfen, einen Job zu finden. Da geht es dann zum Beispiel darum, herauszufinden, was du beruflich gerne machen möchtest und was du besonders gut kannst.

Im nächsten Schritt wird dann geschaut, welche Berufe, Branchen oder Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gut zu deinen Interessen und Fähigkeiten passen. Du lernst, wie man sich in Deutschland auf solche Stellen bewirbt. Manche Anbieter und Anbieterinnen haben auch ein Netzwerk von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, bei denen sie dich direkt vorschlagen können. Auch bei der Anerkennung deiner Studien- oder Ausbildungsabschlüsse im Heimatland kannst Du unterstützt werden. 

Private Probleme machen es manchmal schwer, sich auf die Arbeitssuche zu konzentrieren. Manche Anbieter und Anbieterinnen unterstützen dich auch in diesen Situationen. Sie stellen Kontakte zu Stellen her, die sich auf deine Situation spezialisiert haben und begleiten Dich durch den „Behördendschungel“.

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Den AVGS können Menschen bekommen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das heißt, du musst bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet sein. Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin ist nicht verpflichtet, dir einen AVGS auszustellen. In der Regel wird er oder sie mit dir besprechen, wo du Hilfe bei der Arbeitsuche benötigst und dann entscheiden, ob ein AVGS für dich die richtige Förderung ist. Meist sind die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen aber froh, wenn jemand selbst eine Idee einbringt  und aktiv nach einer Unterstützung wie einem AVGS fragt.

Wie beantragt man den AVGS?

Den AVGS zu beantragen ist gar nicht so schwer.

Am besten suchst du als erstes einen Anbieter oder eine Anbieterin, der oder die zu deinen Vorstellungen passt. Wenn du noch nicht so gut Deutsch sprichst, kann es hilfreich sein, wenn der Anbieter oder die Anbieterin das Coaching auch in deiner Muttersprache oder einer Fremdsprache, die du gut beherrschst, durchführen kann. Der Anbieter oder die Anbieterin wird dir Informationsmaterial mitgeben, mit dem du zu Deinem Jobcenter oder deiner Agentur für Arbeit gehen und einen AVGS beantragen kannst.

Alternative kannst du auch zuerst bei der Agentur oder dem Jobcenter nach einem AVGS fragen und dann einen Anbieter oder eine Anbieterin suchen.

Wie findet man einen Anbieter?

Es gibt zum einen ein Tool von der Bundesagentur für Arbeit, wo alle AVGS Angebote gelistet sind: 🔍 Bundesagentur für Arbeit

Hier wählst du „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und suchst dann nach dem, was dich interessiert. Das Angebot dort ist riesig und häufig ist es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen. Du kannst auch deinen Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin bei der Agentur oder beim Jobcenter fragen, ob sie dir einen Anbieter oder eine Anbieterin empfehlen können.

Vielleicht hast du aber auch Freunde, Freundinnen oder Bekannte, die schon gute Erfahrungen mit einem Anbieter oder eine Anbieterin gemacht haben. Höre dich in deinem Umfeld um.

Mach jetzt den nächsten Schritt!

Auf Workeer findest du Initiativen, wie ingeus, die dich dabei unterstützen, einen AVGS zu beantragen.

ENTDECKE INGEUS

Wie geht’s dann weiter?

Wenn du einen AVGS erhalten hast, vereinbarst du einen Termin bei dem Anbieter oder der Anbieterin, den oder die du dir ausgesucht hast. Dort werden deine Daten erfasst und der Anbieter oder die Anbieterin schickt eine sogenannte Trägerbescheinigung zurück zum Jobcenter oder zur Agentur. Dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin prüft nochmal, ob diese AVGS-Maßnahme für dich passt, und im positiven Fall erhält der Anbieter oder die Anbieterin eine Bewilligung. Du wirst dann zu einem Erstgespräch eingeladen und schon kann es losgehen.

tip-sticker

Wenn Du an einer AVGS-Maßnahme teilnimmst, kann dir das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit auch deine Fahrtkosten zum Anbieter oder zur Anbieterin und eventuell anfallende zusätzliche Kinderbetreuungskosten erstatten. Das musst du aber beantragen, bevor die Maßnahme startet.

December 12th, 2024

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Reinhard Mader Career Expert - ingeus

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