: Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin
Sprachanforderungen
Beschreibung
Fachbereich FB Kinderbetreuung FD Kindertageseinrichtungen Stellenwert EG 11 TVöD bzw. nach Übernahme FBL EG 14 TVöD Stellenanteil Vollzeit (39 Stunden; Teilzeit ist grundsätzlich möglich) Für unseren Fachbereich Kindertagesbetreuung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachdienstleitung (m/w/d) des FD Kindertageseinrichtungen. Im Fachbereich Kinderbetreuung der Stadtverwaltung Maintal arbeiten mehr als 250 Personen in folgenden Organisationseinheiten: Fachdienst Kindertageseinrichtungen, zuständig für 14 städtische Kindertagesstätten mit über 1.500 Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren bis zum Schulalter; sowie die Gesamtplanung Kindertagesbetreuung und pädagogische Leitung. Ebenfalls in diesem Fachdienst werden die Aufgaben Gebührenverwaltung und Controlling für die städtischen Kindertageseinrichtungen wahrgenommen. Fachdienst Freie Träger und Maintaler Kindertagespflege, zuständig für 13 Freie Träger (acht Kindertageseinrichtungen und fünf Betreuungsangebote an Grundschulen) und Servicestelle Kindertagespflege Stadt Maintal (ca. 30 Tagespflegepersonen). **Fachdienst Hessisches Kindertagespflegebüro (HKTB)**Verantwortlich für die inhaltliche Umsetzung sowie die verwaltungsmäßige Betreuung des „Hessischen Kindertagespflegebüro (HKTB)“ ist die Leiterin des HKTB. Die Aufgaben des HKTBs sind über eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Hessen definiert. Kinderfreundliche Kommune und Jugendarbeit Zuständig für die offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildung; Umsetzung des Siegelverfahrens „Kinderfreundliche Kommune; allgemeine städtische Jugendarbeit. Die / Der zukünftige Stelleninhaber*in (m/w/d) wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufgaben der Fachdienstleitung Kindertageseinrichtungen übernehmen. Geplant ist, dass die / der Stelleninhaber*in (m/w/d) bei Bewährung im Laufe des Jahres die Funktion der Fachbereichsleitung des Fachbereichs Kinderbetreuung übertragen bekommt. Die Aufgabe umfasst zunächst die Leitung des Fachdienstes Kindertageseinrichtungen. Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 soll bei Bewährung die Aufgabe der Fachbereichsleitung des Fachbereichs Kinderbetreuung übertragen werden. Sie bringen mit: Abgeschlossenes Studium als Diplom-Pädagogin bzw. Diplom-Pädagoge oder Diplom-Sozialarbeiterin (FH) bzw. Diplom-Sozialarbeiter (FH) oder Diplom Sozialpädagogin (FH) bzw. Diplom-Sozialpädagoge (FH) oder ein vergleichbares abgeschlossenes Bachelorstudium (B.A. oder BSA) (m/w/d), (gerne auch grundqualifiziert als staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)) und Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) oder ein abgeschlossenes Bachelorstudium (B.A. „Public Administration / Public Management“ bzw. vergleichbar) einer Hochschule für öffentliche Verwaltung oder Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt mit einschlägiger Berufserfahrung oder vergleichbare Abschlüsse (z.B. mehrjährige Zusatzqualifizierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung). Sie runden Ihre fachliche Expertise mit guten Kenntnissen aller kommunalen Trägeraufgaben im Bereich der gesetzlichen Grundlagen (SGB 8 KiföG, HKJGB…) ab; Ebenso sind Ihnen die förderrechtlichen Grundlagen im Bereich der Finanzierung der Kindertagesbetreuung bekannt, wie auch die Förderrichtlinien und die Aufstellung eines kommunalen Haushaltes; Sie verfügen über mehrjährige Leitungserfahrung einer großen oder besser mehrerer Kindertageseinrichtungen; Ihnen fällt es leicht, die Ziele, Ausrichtung und Qualitätsstandards des Fachbereiches umzusetzen. Ihre Expertise bezieht sich sowohl auf Einrichtungen als auch auf die Verwaltungseinheiten; Sie sind überzeugt, dass sich Erfolge einer Organisation langfristig nur gestalten und absichern lassen, wenn in der Verwaltung im Team gearbeitet und eine ständige Bereitschaft zur Veränderung gefordert und gefördert wird; Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Sie beispielgebend und motivierend. In Zeiten des Fachkräftemangels sorgen Sie durch die mittelbare Personalführung in den Einrichtungen für eine nachhaltige Personalbindung und –Entwicklung; Die Arbeit in Gremien ist für Sie selbstverständlicher Bestandteil Ihrer Tätigkeit; Sie sind zur Arbeitsleistung in den Abendstunden und auch am Wochenende bereit; Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Sie wird zunächst gem. § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz im Rahmen einer „Führung auf Probe“ gemäß § 31 TVöD für die Zeitdauer von zwei Jahren befristet übertragen. Es steht eine Planstelle zur Verfügung. Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist gewünscht und daher bei Bewährung vorgesehen. Die Vergütung richtet sich zunächst nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. nach Übernahme FBL EG 14 TVöD. Nach rund sechs Monaten soll eine Stellenbewertung durchgeführt werden. Bei Vorliegen der Vorrausetzungen wird geprüft, ob eine Arbeitsmarktzulage gezahlt werden kann. Bitte teilen Sie uns dazu gerne Ihre Gehalts...